Manchmal lohnt es sich alte Fälle wieder aufzurollen. Die Deutsche Telekom war im Jahr 2000 zum dritten Mal an die Börse gegangen. Dabei soll ihr ein extrem schwerer Fehler in Bezug auf den Verkaufsprospekt passiert sein, so der Bundesgerichtshof. Im Umkehrschluss können nun 17.000 Kleinanleger auf einen millionenschweren Schadensersatz hoffen. Darüber muss nun neu entschieden werden.

Grösster Anlegerschutzprozess Deutschlands

Fast 15 Jahre später bekamen die Kläger vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erst einmal zum Teil ihr Recht zugesprochen. Der im Jahr 2000 veröffentlichte Verkaufsprospekt hatte einen grossen Fehler und das ehemals in staatlicher Hand geführte Unternehmen muss dafür nun möglicher Weise bluten. Zum damaligen Zeitpunkt hatte das Oberlandesgericht Franken ein Musterverfahren geführt und entschieden. Doch dieser Beschluss wird nun angezweifelt, ein fast schon uralter Rechtsstreit bekommt neues Leben eingehaucht.

Der Grund dafür liegt im Detail versteckt. Speziell geht es dabei um die Beziehungen zum US-Unternehmen Sprint Corporation. Der Buchgewinn wurde damals mit 8,2 Milliarden Euro betitelt worden. Aus ihm wurde dann eine Beteiligungsgesellschaft mit einem Bekanntheitsgrad gen null gemacht. Das Problem bestand einfach darin, dass selbst erfahrene Anleger diesen Trick nicht erkennen konnten.

Undurchsichtige Beteiligungsverhältnisse

Auch ein Buchhalter könnte sich an diesem Bilanzbuch die Zähne ausbeissen, da die Beteiligungsverhältnisse im Jahr 1999 alles andere als einfach zu verstehen sind. Dementsprechend war auch ein Risiko zum Termin des Börsengangs nicht abschätzbar gewesen. Ein weiterer Punkt der Kläger wurde dagegen abgewiesen und zwar hatten sie auch die fragwürdige Bewertung der Telekom-Immobilien zur Bilanzeröffnung kritisiert. Diese haben die Karlsruher Richter aber nun endgültig zu den Akten gelegt.

Den Hintergrund bildet der dritte Börsengang der Deutschen Telekom, wobei die Aktien bevorzugt an Privatanleger zum Preis von 63,50 Euro ausgegeben wurden. Schlagartig brach der Kurs mit der Eröffnung ein und liegt heute nur noch bei um die 13 Euro. Die Kleinanleger hatten Lunte gerochen und geklagt. Bei insgesamt 17.000 Klägern steht nun im Raum, die zusammen knapp 80 Millionen Euro Schadensersatz fordern. Hiervon wäre nicht nur die Telekom selbst, sondern auch die KfW-Bank und die Bundesrepublik betroffen, die beim Börsengang mitgeholfen hatten.